Bahntrassenradeln – Details

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BE 109a (geplant: Cuesmes –) Estinnes-au Mont – Faurœulx
Streckenlänge (einfach): ca. 3 km und weitere 2,7 km abseits der beschriebenen Route; weitere 10 km geplant
Im Bereich des geplanten Streckenabschnitts ist zwischen Harmignies und Vellereille-le-Sec ein Teilstück bereits als Pre-RAVeL befahrbar.
Oberfläche:

asph. (Estinnes-au Mont – Faurœulx); Schotter (Harmignies – Vellereille-le-Sec)

Eisenbahnstrecke: Linie 109a / Cuesmes – Chimay; 78 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
  • 14. September 2014 (Estinnes-au Mont – Faurœulx)
  • 30. Juni 2022 (Cuesmes – Spiennes, 3,5 km)
Planungen:

Im "Plan RAVeL 2019-24" sind vier Positionen zum Ausbau der Strecke zwischen Cuesmes und Harmignies sowie zwischen Harmignies und Estinnes-au-

Mont aufgeführt. [Juni 2020]

Route: Cuesmes – Spiennes (geplant: –) Harmignies – Vellereille-le-Sec (geplant: –) Estinnes-au Mont – Faurœulx (Anschluss BE 108)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Ligne 109 (Infrabel) (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt ravel.wallonie.be
20.05.2023

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Bei Faurœulx zweigt die Linie 109a nach links von der Linie 108 ab.

Zum RAVeL-Weg ist der der südliche Ast des Gleisdreiecks ausgebaut.

Feldwegekreuzung westlich des Gleisdreiecks.

Bei Estinnes-au-Mont wird die Rue des Grands Trieux überquert.

Ehemaliges Schrankenwärterhaus an der Rue du Moulin.

Hinter einem Stück durch Felder …

… endet der ausgebaute Weg vorerst an Rue de la Station;
der folgende Abschnitt der Bahn ist noch nicht passierbar.

Am ehem. Bahnhof Vellereille-le-Sec …

beginnt am Knotenpunkt 90 …

… ein Pre-RAVeL-Weg, …

... der vor Harmignies den Chemin de Villers kreuzt.

Andreaskreuz als Hinweis auf die frühere Bahn.

Das letzte Stück vor der Rue de Villers ist ein Schotterweg.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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