Bahntrassenradeln – Details

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BY 7.09 Aidenbach – Vilshofen (Donau)
Nur die westliche Hälfte der ehem. Stichbahn von Vilshofen nach Aidenbach ist als Weg erhalten. In Aldersbach ist eine der alten Brücken verloren.
Streckenlänge (einfach): ca. 13,1 km (davon ca. 6,3 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: min. Gef. von Aidenbach (330 m ü. NN) nach Vilshofen (300 m); Kuppe vor Vilshofen.
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: Bahntrasse meist kombinierter Fuß-/Radweg; lokale Wegweisung, zw. Aidenbach und Aldersbach Teil des Apfel-Radl-Wegs; Anbindung Vilshofen über Vilstal-Radweg
Eisenbahnstrecke: 5834 / Vilshofen – Aidenbach; 12 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 21. November 1898
Stilllegung der Bahnstrecke: 1962 (Pv); 1988 (Gesamtverkehr)
Eröffnung des Radwegs:
Planungen:

Zurzeit gibt es Bestrebungen, bei Vilshofen ein weiteres Stück der ehem. Bahntrasse auszubauen um einen durchgängigen Radweg auf dem rechten Vilsufer herzustellen. [Januar 2015]

Route: Aidenbach – Aldersbach – Aunkirchen – Vilshofen (Donau)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Vilshofen–Aidenbach
02.02.2015

Pressespiegel zum Bahntrassenweg BY 7.09
15.09.2010: "Ortenburg: Etappenziel bei einem Radweg" (Passauer Neue Presse, Vilshofen)
21.04.2015: "Radlweg an der Vils: Da führt kein Weg hin" (Passauer Neue Presse, Vilshofen)

Befahrung: September 2005

Fahrtrichtung Ost

AIDENBACH (Landkreis Passau)
0,0 Abzw. Am Bahnhof von der Haidenburger Straße / PA 82 in AIDENBACH: am ehem. Bahnhof vorbei (ehem. Bahnhofsgelände überbaut)
0,3 links versetzt: wg. R/F auf der ehem. Bahntrasse; an einem Querweg Drängelgitter
ALDERSBACH (Landkreis Passau)
  einen Graben überqueren, später parallel zu einer Straße; am Ortsanfang ALDERSBACH Pfostensperre: parallel zur Josef-Müller-Straße
2,2 an einem Querweg (Drängelgitter) rechts versetzt und schräg rechts: wg. R/F; den Aldersbach überqueren; schräg links folgen
  2,2 geradeaus: die Trasse ist bis zur St 2083 befahrbar und anschließend bis kurz vor der fehlenden Brücke begehbar (insg. 300 m).
2,5 an der Straße rechts und am Abzw. Pfarrkirchen vorbei: Gebrüder-Asam-Straße / St 2083; ab der Dietmar-von-Ayst-Straße: Ritter-Tuschl-Straße / St 2083 mit Linkskurve
2,7 in der Rechtskurve der Straße schräg links: Bahnhofsstraße (später auf dem ehem. Bahndamm; min. Gef.); ab dem Werk: Knorrstraße
3,6 in der Rechtskurve der Straße links versetzt und durch das Drängelgitter: wg. R/F auf der ehem. Bahntrasse durch den Wald, teilw. flacher Damm
VILSHOFEN AN DER DONAU (Landkreis Passau)
  einen Graben überqueren, bei 4,9 Querweg mit Drängelgitter
5,6 PA 87 queren (Drängelgitter), am Tennis- und Sportplatz sowie dem ehem. Bahnhofsgelände von AUNKIRCHEN vorbei; bei 6,3 einen Weg queren (Drängelgitter); später einen Graben überqueren und weiterer Querweg
7,3 bei Liessing eine Straße wenig links versetzt queren (Drängelgitter; hinter dem Buswartehäuschen Tischgruppe): wg. Weg unterhalb der Bahntrasse, diesem Weg folgen, teilw. l. Gef.; an einer Einmündung mit Drängelgitter vorbei und bei 9,3 unter der alten Brücke hindurch (l. St.), später nochmals kurz auf der Trasse
  7,3 Im Naturschutzgebiet Vils-Engtal wurde die Bahntrasse bis auf einen sehr kurzen Abschnitt nicht ausgebaut und wächst zu. Wer die Treppen am Wehr bei 10,0 umgehen möchte wechselt schon hier auf das andere Vilsufer.
10,0 am Wehr die Vils überqueren (Treppen mit Schiebehilfen) und am anderen Ufer rechts (Tischgruppe); später k. St. mit Querrinnen, dann Gef.
  10,1 links: Vilstal-Radweg (Richtung: Eichendorf – Aufhausen)
11,1 an der Einmündung schräg rechts: l. Gef.; bei 11,7 am Spielplatz (Abzweig zum Schwimmbad) geradeaus folgen und die später Eisenbahn unterqueren; in VILSHOFEN: Kreppe (l. Gef.)
12,5 rechts zurück: R/F (k. Gef.), dann links
12,7 rechts die Vils überqueren (Kopfsteinpflaster) und bei 12,9 an der Ampel links: Passauer Straße
13,1 rechts zum Bahnhof


Fahrtrichtung West

VILSHOFEN AN DER DONAU (Landkreis Passau)
0,0 vom Bf VILSHOFEN an der Straße links: Passauer Straße
0,3 an der Ampel rechts (Kopfsteinpflaster) und die Vils überqueren
0,5 unmittelbar hinter der Brücke links, dann schräg rechts auf den unteren Weg und rechts: R/F (k. St.)
0,7 links zurück: Kreppe (l. St.) aus dem Ort; die Eisenbahn unterqueren und bei 1,5 am Spielplatz (Abzweig zum Schwimmbad) geradeaus folgen (l. St.)
2,1 an der Einmündung geradeaus: St., dann k. Gef. mit Querrinne
3,1 am Wehr (Tischgruppe) links die Vils überqueren (Treppen mit Schiebehilfen) und am anderen Ufer rechts: freigeg. Z. 250; kurz auf der ehem. Bahntrasse, dann mit l. Gef. daneben; bei 3,9 eine alte Brücke unterqueren, an einer Einmündung vorbei und dem Weg weiter folgen (teilw. l. St.)
  3,1 geradeaus: Vilstal-Radweg (Richtung: Eichendorf – Aufhausen); treppenfreie Alternative bis 5,9
5,9 bei Liessing eine Straße wenig links versetzt queren (Drängelgitter; hinter dem Buswartehäuschen Tischgruppe): wg. Bahntrasse; später Querweg und einen Graben überqueren; bei 6,9 weiterer Querweg (Drängelgitter): am ehem. Bahnhofsgelände von AUNKIRCHEN sowie einem Tennis- und Sportplatz vorbei
7,6 PA 87 queren (Drängelgitter); bei 8,3 Querweg mit Drängelgitter, dann einen Graben überqueren
ALDERSBACH (Landkreis Passau)
  der Bahntrassen-R/F verläuft durch einen Wald (teilw. flacher Damm)
9,6 am Ende des R/F wenig links versetzt: Knorrstraße; später Bahnhofsstraße (teilw. auf dem ehem. Bahndamm; min. St.); der Straße mit Linkskurve folgen
  10,4 Die Trasse ist in Aldersbach unterbrochen (fehlende Brücke) und später wieder begehbar.
10,5 an der Straße schräg rechts: Ritter-Tuschl-Straße / St 2083 mit Rechtskurve; ab der Dietmar-von-Ayst-Straße: Gebrüder-Asam-Straße / St 2083
10,7 unmittelbar hinter dem Abzw. Pfarrkirchen links: wg. R/F (schräg rechts und den Aldersbach überqueren), an dessen Ende schräg links
11,0 an einem Querweg (Drängelgitter) wenig rechts versetzt auf die wg. Bahntrasse (parallel zur Josef-Müller-Straße); am Ortsende Pfostensperre, später parallel zu einer Straße; einen Graben überqueren
AIDENBACH (Landkreis Passau)
  an einem Querweg Drängelgitter
12,9 am Ende des Bahntrassenwegs in AIDENBACH wenig links versetzt: Am Bahnhof; am ehem. Bahnhof vorbei (ehem. Bahnhofsgelände überbaut) bis zur Einmündung in die Haidenburger Straße / PA 82 (13,1)



Der alte Bahnhof Aidenbach.

Durch Felder ...

... und über einen kleinen Graben ...

... geht es nach Aldersbach.

Der Bahndamm ist teilweise als reiner Fußweg ausgewiesen ...

... und nicht mehr durchgängig begehbar, da zwei Brücken fehlen bzw. unpassierbar sind.

Beginn des zweiten Radwege-Teilstücks hinter Aldersbach.

Radweg hinter Aunkirchen.

Im Vils-Engtal ist die Bahntrasse nicht mehr ausgebaut und wächst zu.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 48.56941, 13.08089
[N48° 34' 9.88" E13° 4' 51.20"]
48.62998, 13.19097
[N48° 37' 47.93" E13° 11' 27.49"]
13,1 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 48.57218, 13.08041
[N48° 34' 19.85" E13° 4' 49.48"]
48.58826, 13.08063
[N48° 35' 17.74" E13° 4' 50.27"]
1,9 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 48.59057, 13.08733
[N48° 35' 26.05" E13° 5' 14.39"]
48.59244, 13.09618
[N48° 35' 32.78" E13° 5' 46.25"]
0,7 km OSM / Bing / GMap
3 (1) 48.59269, 13.09693
[N48° 35' 33.68" E13° 5' 48.95"]
48.60792, 13.13691
[N48° 36' 28.51" E13° 8' 12.88"]
3,7 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
BY Landkreis Passau Aidenbach 0,2 km
BY Landkreis Passau Aldersbach 3,5 km
BY Landkreis Passau Vilshofen an der Donau 2,6 km


 


Bahntrassenradeln BY 7.09
5830 v. Passau
5832 n. Ortenburg (Niederbay.) {BY 7.10}
0,0 Vilshofen (Niederbay.)
5830 n. Regensburg
5,3 Mattenham
6,2 Aunkirchen
9,5 Aldersbach
12,5 Aidenbach
Kilometerangaben sind Bahnkilometer; Legende


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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