Bahntrassenradeln – Details

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FR 19.02 Le Transcorrézien:
Streckenlänge (einfach): ca. 6,5 km
Oberfläche:

Schotter

Eisenbahnstrecke: Ussel – Saint Bonnet Avalouze; 92 km (1000 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. August 1912 (Ussel – Neuwic), 7. März 1912 (Neuvic – Soursac), 1. August 1913 (Soursac – Lapleau), 1. März 1913 (Lapleau – Saint-Bonnet-Avalouze östl. von Tulle)
Eröffnung des Radwegs:
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Tramways de la Corrèze (fr)
08.08.2021

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Auch wenn die Strecke vor Ort oft nur noch schwer nachzuvollziehen ist,
erinnern alte Bahnhofsgebäude wie hier bei Saint-Hilaire-Luc …

… oder Waggons wie hier in Saint-Pantaléon-de-Lapleau
an die Meterspurbahn von Ussel nach Tulle.

Nördlich von Soursac …

… gibt es eine größere Sammlung an Loks und Waggons.

Die asphaltierte Straße (Blick zurück) führt durch den Ort;
die hier eigenständige Trasse bleibt außerhalb.

Im Bereich einer ehemaligen Doppelkehre …

… weisen eine Infotafel und ein Zug aus Stahl …

… auf den als D 89e ausgeschilderten Fahrweg ab, …

… der nach wenigen Metern der Trasse folgt.

Zahlreiche weitere Infotafeln erinnern an die Bahnvergangenheit der Strecke, …

… für die im hügeligen Gelände auch Einschnitte angelegt wurden.

Schon bald kommt das Viaduc des Rochers Noirs in Sicht.

Eine führt hinauf Treppe hinauf …

… in den Jardin de Firmin …

… mit grandiosem Blick …

… über das Tal.

Infotafel am Parkeingang.

Der Weg schenkt mit einem größeren Bogen vom Tal weg …

… und durchquert Im Wald südlich von Soursac mit einem Tunnel einen Höhenrücken, …

… dann passiert man einen Tank für die Dampflokomotiven.

Unmittelbar hinter einem zweiten, gebogenen Tunnel …

… überspannt das Viaduc des Rochers Noirs das Tal der Luzège.

Blick zurück auf das Tunnelportal …

… und ins Tal.

Auf der anderen Talseite ist die Trasse bis kurz vor Lapleau befahrbar.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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