Bahntrassenradeln – Details

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FR 25.02 Ornans – L'Hôpital-du-Grobois
Streckenlänge (einfach): ca. 11,9 km
Höhenprofil: langgez. Gefälle von L'Hôpital-du-Grobois nach Ornans
Oberfläche:

seit 2023 asph. (ursprünglich ca. 9 km geschottert, ca. 3,5 km Asphalt)

Kunstbauten: zwei Viadukte, ein Tunnel (180 m lang)
Eisenbahnstrecke: 873 000 / L'Hôpital-du-Grosbois – Lods; ? km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1881 bis 1885 (L'Hôpital-du-Grobois – Ornans – Lods)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1956 (Ornans – Lods), 1988 (L'Hôpital-du-Grobois – Ornans)
Eröffnung des Radwegs:
  • Der Abschnitt Ornans – D 280 wurde 2005 asphaltiert, am 2. Juni 2023 wurden die restlichen rund 8 km als asphaltierter Weg wiedereröffnet.
Route: Ornans – Bonnevaux-le-Prieurév – Foucherans – Trépot – L'Hôpital-du-Grobois
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (fr)
14.01.2024

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Der Startpunkt der Strecke in L'Hôpital-du-Grobois ist etwas schwierig zu finden:
westlich der aktiven Bahnlinie, Fußgänger-Unterführung von der Rue du Sabotier

Dort finden sich auch die Fundamente einer Lokomotiven-Drehscheibe.

Auf den ersten Kilometern ist der Weg geschottert ...

... und es geht zunächst durch Wälder eben voran.

Dann öffnet sich nach Süden das Tal der Brême.

Nach 7,4 km ist das Ostportal des „Tunnel de Plaisir Fontaine“ erreicht, Länge 180 m.

Kurz hinter dem Tunnel ein Viadukt, dann beginnt eine lange Abfahrt.

Ab der Querung der D 280 ist der Weg asphaltiert.

Ein altes Signalschild erinnert an die Eisenbahnzeit (Foto gegen die Fahrtrichtung).

Kurz vor Ornans erreicht man das Viadukt über das Flüsschen „La Loue“ ...

... und ca. 900 m weiter endet der Radweg an einem Kreisel der D 67 am Ortseingang von Ornans.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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