Bahntrassenradeln – Details

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HE 2.15 Waldsolms-Brandoberndorf – Solms-Burgsolms (Solmstalbahn) (in Diskussion)
Aus einem ersten Stückchen befahrbare Trasse könnte mehr werden – leider war zu dieser Strecke schon lange nichts mehr zu lesen.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,3 km; weitere 15 km geplant
Oberfläche:

asph. (Breite 2,5 m und jeweils. 0,5 m Bankette)

Eisenbahnstrecke: 3746 (Solmsbachtalbahn oder Solmstalbahn) / Grävenwiesbach – Albshausen; 24 km (1435 mm, Beginn der Kilometrierung in Friedrichsdorf/Taunus); Abschnitt Brandoberndorf – Solms: 16 km
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. November 1912 (Grävenwiesbach – Albshausen)
Stilllegung der Bahnstrecke: 31. Mai 1985 (Pv Grävenwiesbach – Albshausen, Gv bis 1988), der Abschnitt Grävenwiesbach – Brandoberndorf konnte am 15. November 1999 reaktiviert werden
Eröffnung des Radwegs: in Diskussion
Planungen:

Ein Ausbau der ehem. Bahnstrecke war um 2007 im Gespräch. [August 2007]

Messtischblätter: 5416*, 5516
Route: (in Diskussion: Brandoberndorf – Kraftsolms – Neukirchen – Bonbaden – Solms)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Friedrichsdorf–Albshausen
27.06.2013

Pressespiegel zum Bahntrassenweg HE 2.15
10.08.2007: "15 Kilometer im Solmsbach: Kommunen wollen neuen Radweg" (Wetzlarer Neue Zeitung)

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Nördlich des ehemaligen Bahnhofs Burgsolms ...

... befindet sich ein 350 m langer Bahntrassenweg.

Blick zurück auf das nördliche Ende.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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