Moselradweg – rechtes Ufer, Fahrtrichtung West

Landesweite Radfernwege in Rheinland-Pfalz

Moselradweg: Palzem – Koblenz; ca. 235 km
Logo Moselradweg
Streckenlänge: ca. 235 km
Beschilderung: Der Moselradweg wurde 2007 gemäß HBR neu beschildert (mit Routenlogo). Im Bereich Trier wurden dabei nicht beide Ufer beschildert: Die aus Frankreich kommende Route wechselt an der Konrad-Adenauer-Brücke auf das linke Ufer, auf der rechten Seite ist durchgämgig Neumagen-Dhron als Fernziel angegeben, sodass der Weg auch ohne Logo-Einschübe zu finden ist.
Eröffnung: in weiten Teilen fertig gestellt, im engen Tal zwischen Trier und Koblenz wird teilweise noch an einer beidseitigen Wegeführung gearbeitet; im Oktober 2006 wurde ein 8 km langer Abschnitt zw. Reil und Zell-Kaimt eröffnet
Empfehlung: in beiden Richtungen zu befahren; zwischen der Trierer Altstadt und Schweich sollte das linke Moselufer befahren werden
Veranstaltungen: Happy Mosel (autofrei von Schweich bis Cochem) am 3. Juni 2012
Route: Palzem – Trier – Schweich – Neumagen-Dhron – Bernkastel-Kues – Kröv – Zell – Cochem – Treis-Karden – Kobern-Gondorf – Koblenz.
Details: linkes Moselufer: FR Ost / FR West;
rechtes Moselufer: FR Ost / FR West (diese Seite);
ovl-Datei (linkes und rechtes Ufer)
[Stand der Wegebeschreibung: April 2002; Trier – Lieser: Februar 2004]


Fahrtrichtung West

VG NEUMAGEN-DHRON (Kreis Bernkastel-Wittlich)
  (Bearbeitungsbeginn)
Moselbrücke Niederemmel – Minheim
0,0 B 53 (rechter Zweirichtungs-R/F) und nach 150 m schräg rechts: Gef. und vor der Mosel (Supermarkt) schräg links: Moselstraße nach NIEDEREMMEL; an der abkn. Vorfahrt geradeaus folgen; später Uferweg (freigeg. Wirtschaftsweg)), wieder im Ort kurz Straße, am Abzw. PIESPORT geradeaus folgen und eine Brücke unterqueren (1,9): freigeg. Betriebsweg (Verbundpflaster); bei 2,7 die L 50 unterqueren
2,9 links (St.) und nach 70 m rechts: Zum Phillipsgarten; dem Weg später links versetzt (l. St.) folgen: l. Gef.
5,6 links: B 53 unterqueren, Linkskurve (l. St., Tischgruppe), dann rechts: l. Gef.
5,9 an der Einmündung geradeaus und rechts über die Dhron
  5,9 links: Radweg Nahe-Hunsrück-Mosel (Richtung: Gräfendhron – Morbach – Fischbach – Bingen)
6,0 hinter der Brücke rechts; B 53 unterqueren und links folgen, an Sportplatz und Feuerwehr vorbei und B 53 (Moselbrücke) unterqueren;
7,0 vor dem wg. Weg links: Katharinenufer (St.) und nach 100 m rechts: Moselstraße durch NEUMAGEN-DHRON, später l. Gef., kurz Kopfsteinpflaster; im Ort an der Kapelle Kopie des Römerweinschiffs und an der Kirche vorbei; bei 8,0 Burgstraße queren: Hinterburg; am Heimatmuseum und der Tourist-Info vorbei
8,4 aus dem Ort: L 156 (l. Gef.); später an einer Kapelle vorbei und die Trasse der ehem. Moselbahn rechts versetzt queren
11,2 hinter dem ehem. Bf TRITTENHEIM vor der Brücke schräg links (k. St.) und schräg rechts auf die asph. Bahntrasse (R/F); am Fährturm vorbei (ehem. Hochseilfähre) und die Straße unterqueren; der R/F verläuft wenig oberhalb der K 140 / K 88
VG SCHWEICH (Kreis Trier-Saarburg)
13,0 am E-Werk vorbei (min. Kuppe)
13,5 am Ortsanfang LEIWEN hinter der Rechtskurve an der Zufahrt zum Parkplatz geradeaus, dann Linkskurve, die Straße queren und links: R/F direkt entlang der Mosel; an einer Einmündung und einer Unterführung vorbei
14,5 am Anleger / Ortsende geradeaus folgen; kurz Wurzelaufbrüche
16,2 am Abzw. geradeaus folgen (l. Gef.), dann links durch die Unterführung (St.); in KÖWERICH an der Einmündung geradeaus folgen: Im Moselwinkel
16,5 am Ende rechts: Beethovenstraße, dieser an der Kirche geradeaus folgen; die Straße verläuft am alten Bahnhof (Gaststätte) links versetzt
17,2 links und im Wein zweimal geradeaus (St.)
17,6 vor dem wg. Weg rechts: langgez. l. Gef.; zwei asph. Wege und die ehem. Bahntrasse queren, dann über einen Graben
19,1 eine Straße queren und auf der Höhe THÖRNICH und weiter geradeaus folgen
  19,2 nach Querung der ersten Straße an der dann folgenden Kreuzung rechts: Alternativroute und zur Moselbrücke:
in THÖRNICH: Im Bungert; die Straße im Weingarten und an der Bushaltestelle die Hauptstraße queren: Moselstraße mit Linkskurve; an der Zufahrt zur Brücke vorbei und Hinter der Kirche queren: mit l. St. auf den und am Ortsende mit k. Gef. vom Deich; in DETZEM: Moselstraße, dann rechts: Thörnicher Straße durch den Ort (leicht kurvig); an der Bushaltestelle rechts: Agritiusstraße (km 20,4 der Hauptroute)
20,0 am Ortsanfang DETZEM die Trevererstraße queren: Donatusstraße
20,2 geradeaus: Hauptstraße / K 86
20,4 vor der Neustraße rechts folgen und nach wenigen Metern vor der Bushaltestelle links: Agritiusstraße; an der Kirche schräg rechts folgen und links: Maximinerhof, dann Maximinerstraße (l. St.); bei 20,6 rechts: Römerstraße (min. St.)
20,8 vor dem ehem. Bahndamm schräg rechts: Gef.; am Betriebsweg vorbei; ab der Schleuse R/F; im Bereich des Betriebsgeländes zwei Bremshubbel; der Weg verläuft zunächst rechts, später links der Trasse; eine fl. Kuppe, mehrere Rastplätze; min. rechts versetzt: rechts parallel zur Trasse; an einem Rastplatz mit der Kopie eines röm. Meilensteins, auf einer fl. Kuppe an einer Einmündung und an einem Rastplatz mit Brunnen vorbei
25,4 am Ortsanfang MEHRING an einem Campingplatz geradeaus folgen: R/F
26,4 am „Alten Moselbahnhof“ (Gaststätte) geradeaus: R/F; K 85 unterqueren: R/F auf bzw. unmittelbar neben der Trasse (als solche nicht mehr erkennbar)
27,6 hinter einem Rastplatz wenig rechts versetzt auf den Uferweg (asph. R/F); am Pumpwerk muss ein Graben links versetzt umfahren werden: asph. R/F; an einer Einmündung vorbei (mehrere Tischgruppen), der Weg verschwenkt dann nach rechts (Verbundpflaster)
29,6 an einem Rastplatz mit Unterstand weiter geradeaus: kurz Verbundpflaster, dann Asph.; an der Kläranlage über einen Steg (freigeg. Weg); im Bereich einer Rampe kurz Verbundpflaster
31,1 in LONGUICH geradeaus, eine niedrige Brücke (K 80) unterqueren und schräg rechts durch die Pfostensperre (Verbundpflaster); auf Höhe der Kirche Pfostensperre: asph.; an mehreren Einmündungen vorbei, teilw. Wurzelaufbrüche
32,5 mit l. St. schräg links versetzt: R/F, dann schräg rechts (k. Gef.) und die BAB 1 unterqueren
33,1 die L 141 unterqueren, k. St. und die Straße queren: Verbundpflasterweg unter der BAB 602 / parallel zur L 145
33,6 an der Einmündung die Autobahn unterqueren
33,9 am Rastplatz rechts: für Radfahrer nur in Gegenrichtung freigegebener Weg parallel zur Autobahn; im Bereich der Brücke am Ortsrand KENN mit einigen Kurven folgen
35,6 an der Kreuzung vor der Reihstraße rechts
35,8 an der Brückenrampe vorbei und in der Rechtskurve der Straße wenig links versetzt: Ringstraße; der Straße vor dem F links folgen und zweimal geradeaus: In der Ringebach (l. St.)
36,2 am Ende rechts: Trierer Straße
36,7 an der Straße links: L 145 (rechtsseitiger Weg parallel zur Straße; l. St.; es ist nicht klar, ob die Querungshilfe auch von Radfahrern benutzt werden soll); Autobahnauffahrt unterqueren
36,9 hinter der Brücke rechts: R/F (Gef.); Linkskurve und Tischgruppe; B 52 unterqueren: asph. R/F auf der Trasse der ehem. Moselbahn (teilw. flacher Damm; zwischen Autobahn und Landesstraße)
37,5 am Abzw. Kenner Ley geradeaus folgen
TRIER (kreisfreie Stadt)
38,5 am Ortsanfang RUWER Ende des Bahntrassenradwegs: mit k. st. St. zur Straße: Rheinstraße / L 145 (l. Gef.); im Ort Rechtskurve und an der Kirche geradeaus sowie an der Einmündung im Paulinsgarten schräg rechts folgen
39,2 Ruwer überqueren: Ruwerer Straße / L 145; die stillgelegte Hochwaldbahn queren (39,3) und am ehem. Bahnhof vorbei; Straßenschäden
40,0 Bahnübergang
(in Trier besteht z. Zt. keine durchgängige Wegweisung bis zum Moselufer im Bereich der Altstadt, daher hier Bearbeitungsende)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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