Saarradweg – Fahrtrichtung Nord

Landesweite Radfernwege in Rheinland-Pfalz

Saarradweg: Mettlach – Konz
Logo Saarradweg
Synonyme: andere Schreibung: Saar-Radweg
Streckenlänge: ca. 36 km
Beschilderung: in Rheinland-Pfalz: HBR-Wegweisung mit Logo, im Saarland Wegweisung nach Schweizer Vorbild
Veranstaltungen: Saar Pedal (autofrei von Konz bis Merzig) am 20. Mai 2012
Route: Mettlach (Saarland) – Taben – Serrig – Saarburg – Kanzem – Konz.
Details: FR Süd / FR Nord (diese Seite);    ovl-Datei
[Stand der Wegebeschreibung: April 2002]


Fahrtrichtung Nord

METTLACH (Kreis Merzig-Wadern, Saarland)
0,0 Saarbrücke / Von-Boch-Liebig-Straße in METTLACH: Saareckstraße; an der Parkstraße links folgen, dann Rechtskurve und an mehreren einm. Straßen vorbei; Linkskurve; an der Einmündung Kierststraße geradeaus: Lutwinusstraße
  0,0 rechts über die Saar; der Straße links folgen und an der Einmündung Freih.-v.-Stein-Straße und einer Unterführung geradeaus folgen: B 51 und nach insg. 0,9 km rechts: Bahnhofstraße: zum Bf Mettlach (+ 1,3)
0,9 am Ortende schräg rechts: wg. Waldweg (langgez. l. St.; ab einer Kapelle l. Gef.); später asph. Uferweg; einen Bach queren (VORSICHT!!!)
3,3 die Brücke unterqueren; k. St. und einen Bach überqueren: wg. Uferweg (an zwei Wegen geradeaus folgen; eine Querrinne; Schranke)
  3,3 hinter der Brücke links zurück und über die Brücke: nach Saarhölzbach (Bf)
VG SAARBURG (Kreis Trier-Saarburg)
8,1 vor LOHMÜHLE schräg links: wg.; St.; an einer Einmündung geradeaus
8,3 an der Straße rechts und über die Saar; L 133; vor dem Hp Taben rechts (l. Gef.) und vor der Saar rechts: B 51 (linker R/F)
13,0 an der Staumauer der Staustufe Serrig / K 128 schräg links: k. Gef. zum Uferweg; an einer Zufahrt nach SERRG (14,2) und an einer Unterführung in den Ort vorbei
16,1 an einer zweiten Zufahrt nach SERRIG vorbei: Saaruferweg; bei 19,3 B 407 und in SAARBURG die L 135 unterqueren
  16,1 rechts und an der Straße rechts: zum Bf Saarburg (+ 0,2)
19,9 an der Zufahrt zur Stadtmitte SAARBURG vorbei; den Zufluss eines Seitenarmes überqueren und dem Weg am Hafen vorbei folgen
  an einer weiteren Zufahrt / Schranke geradeaus folgen; später an einem R/F vorbei; einen Bach überqueren und an der Abzw. Konz-Könen / Irsch vorbei; die B 51 unterqueren und bei 22,4 an der Abzw. OCKFEN vorbei; Uferweg; bei SCHODEN mit l. Gef. hinter den Damm und an einer Einmündung (nach SCHODEN / Bf) vorbei
24,0 vor dem R/F links zurück, dann rechts über das Wehr und rechts am Kanal entlang folgen; Schranke
24,3 rechts: Uferweg entlang der Saar (R/F)
VG KONZ (Kreis Trier-Saarburg)
26,6 die Brücke nach WILTINGEN unterqueren: R/F
27,3 an der Straße schräg rechts; K 147 (l. St.)
28,6 schräg rechts und an einer Einmündung vorbei nach KANZEM: Messenweg (Rechtskurve)
29,0 im Ort links: Kirchstraße und nach 200 m vor der Saarstraße rechts: L 137 über die Saar; vor dem Hp KANZEM links folgen
29,6 mit k. Gef. links versetzt auf den Weg unterhalb der Straße; bei 30,2 auf den Uferweg (R/F); später einen Seitenarm umfahren
31,0 hinter dem Haus rechts: St.; an einer Hofzufahrt geradeaus folgen (l. St.): Hammerfähre
31,2 links nach HAMM: Reitweg; im Ort rechts: Marienstraße, dann links und schräg links folgen
31,5 an den letzten Häusern vor der Saar rechts: Uferweg; später Rastplatz; an einer R/F-Unterführung nach Filzen (32,9) und der Abzw. Konz-Filzen (33,2) vorbei; in KONZ einen Bach überqueren; teilw. straßenbegleitender linker R/F (Saarstraße / L 137)
  35,5 vor der ersten Brücke schräg rechts (Saarstraße) und an der Ampel rechts (Granastraße): zum Bf Konz-Mitte (Moselstrecke; Konz hat noch zwei weitere Bahnhöfe!)
35,6 B 51, Eisenbahn und B 419 unterqueren; Mündung der Saar in die Mosel; der Saarradweg trifft an der Rampe zur Brücke auf den Moselradweg (36,2)
  36,2 geradeaus. Moselradweg (Richtung: Trier – Koblenz)
  36,2 rechts über die Brücke: Moselradweg (Richtung: Perl)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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