Saarradweg – Fahrtrichtung Süd

Landesweite Radfernwege in Rheinland-Pfalz

Saarradweg: Mettlach – Konz
Logo Saarradweg
Synonyme: andere Schreibung: Saar-Radweg
Streckenlänge: ca. 36 km
Beschilderung: in Rheinland-Pfalz: HBR-Wegweisung mit Logo, im Saarland Wegweisung nach Schweizer Vorbild
Veranstaltungen: Saar Pedal (autofrei von Konz bis Merzig) am 20. Mai 2012
Route: Mettlach (Saarland) – Taben – Serrig – Saarburg – Kanzem – Konz.
Details: FR Süd (diese Seite) / FR Nord;    ovl-Datei
[Stand der Wegebeschreibung: April 2002]


Fahrtrichtung Süd

VG KONZ (Kreis Trier-Saarburg)
0,0 in KONZ an der Rampe zur Brücke der B 419 über die Saar geradeaus: R/F; B 419, Eisenbahn und B 51 unterqueren
  0,0 links über die Brücke: Moselradweg (Richtung: Perl)
  0,7 hinter der dritten Brücke schräg links, links zurück (Saarstraße) und an der Ampel rechts (Granastraße): zum Bf Konz-Mitte (Moselstrecke; Konz hat noch zwei weitere Bahnhöfe!)
0,8 vor den Bänken schräg rechts halten; später teilw. straßenbegleitender rechter R/F (Saarstraße / L 137); einen Bach überqueren; außerorts Uferweg; bei 3,0 an der Abzw. Konz-Filzen vorbei sowie an der R/F-Unterführung nach Filzen (3,3); Rastplatz
4,7 vor den ersten Häusern von HAMM links (l. St.) und schräg rechts folgen; bei 4,8 rechts: Marienstraße und links: Reitweg; am Ortsende rechts: Hammerfähre (l. Gef.); an der Hofzufahrt geradeaus folgen (Gef.)
5,2 vor der Saar links: R/F; einen Seitenarm umfahren; bei 6,0 auf dem Weg unterhalb der Straße bleiben
6,6 mit k. St. links versetzt zur Straße: L 137 und am Hp KANZEM rechts über die Saar folgen
7,0 im Ort links: Kirchstraße und bei 7,2 rechts: Messenweg (Linkskurve); aus dem Ort; an einer Einmündung von links vorbei
7,6 an der Straße schräg links: K 147 (l. Gef.)
8,9 schräg links: R/F; bei 9,6 die Brücke nach WILTINGEN unterqueren und weiter geradeaus: R/F
VG SAARBURG (Kreis Trier-Saarburg)
11,9 vor dem Kanal links (Schranke), links über das Wehr und nochmals links folgen
12,2 vor dem R/F rechts zurück folgen (l. Gef.), an einer Einmündung (nach SCHODEN / Bf) vorbei und mit l. St. auf den Uferweg; bei 13,8 an der Abzw. OCKFEN vorbei und später die B 51 unterqueren; kurz bevor ein Bach überquert wird: an der Abzw. Konz-Könen / Irsch vorbei, später an einem R/F vorbei
15,1 an einer weiteren Zufahrt / Schranke geradeaus folgen und am Yachthafen vorbei, der Weg verläuft hinter dem Hafen rechts folgen; den Zufluß eines Seitenarms überqueren
16,3 an der Zufahrt Stadtmitte SAARBURG vorbei und die L 135 unterqueren; bei 16,9 die B 407 unterqueren: Saaruferweg
  16,3 links und an der Straße rechts: zum Bf Saarburg (+ 0,2)
20,1 an der Zufahrt nach SERRIG, einer Unterführung in den Ort und an einer zweiten Zufahrt nach SERRIG (22,0) vorbei; später mit k. St. zur Staustufe Serrig
  20,1 links: zum Bf Serrig (+ 0,6)
23,2 an der Staumauer / K 128 geradeaus: B 51 (rechter R/F
27,0 nach Unterquerung der Brücke am Hp Taben links: L 133 und links über die Saar folgen; auf dem jenseitigen Ufer links folgen (l. St.)
27,9 an den Häusern (Lohmühle) links: wg. / Gef.; an einer Einmündung geradeaus folgen und vor der Saar schräg rechts (Schranke), wg., eine Querrinne; an zwei Wegen geradeaus folgen
METTLACH (Kreis Merzig-Wadern, Saarland)
32,8 einen Bach überqueren (k. Gef. / asph.) und unter der Brücke hindurch; einen Bach queren (VORSICHT!!!), später langgez. l. St. / wg.; ab der Kapelle (34,9) langgez. l. Gef.
  32,9 schräg rechts und über die Brücke: nach Saarhölzbach (Bf)
35,3 am Ortsanfang METTLACH schräg links: Lutwinusstraße; an der Einmündung Kierststraße geradeaus: Saareckstraße; an mehreren einm. Straßen vorbei, später Linkskurve und an der Parkstraße rechts folgen
36,2 Saarbrücke / Von-Boch-Liebig-Straße
  36,2 links über die Saar; der Straße links folgen und an der Einmündung Freih.-v.-Stein-Straße und einer Unterführung geradeaus folgen: B 51 und nach insg. 0,9 km rechts: Bahnhofstraße: zum Bf Mettlach (+ 1,3)
  (Bearbeitungsende)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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