Bahntrassenradeln – Details

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SN 1.07 Frohburg – Kohren-Sahlis
Der kurze Bahntrassenweg zwischen Frohburg und Kohren-Sahlis folgt einem Bachtal und ist Teil der überregionalen Radroute Altenburg-Colditz.
Streckenlänge (einfach): ca. 6,5 km (davon ca. 4,3 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: k. Gef. in Frohburg (170 m ü. NN), dann langgez. s. l. St. nach Kohren-Sahlis (200 m)
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg bzw. Z. 260; Wegweisung als Teil der Radroute Altenburg-Colditz
Eisenbahnstrecke: - / Frohburg – Kohren-Sahlis; 8 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 26. April 1906
Stilllegung der Bahnstrecke: 27. Mai 1967 (Pv, Gv bis Ende des Jahres)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblatt: 4941
Route: Frohburg – Streitwald – Kohren-Sahlis
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Frohburg–Kohren-Sahlis
27.06.2013

Befahrung: Mai 2011

Fahrtrichtung Süd

FROHBURG (Landkreis Leipzig)
0,0 aus der Prießnitzer Straße kommend die Dr.-Otto-Nuschke-Straße queren: Greifenhainer Straße (rechter Zweirichtungs-R/F; die ehem. Bahntrasse queren, st. Gef.
0,5 am R/F-Ende kurz vor der Brücke links: Am Stadtbad, dieser links folgen; Kuppe
0,9 am Platz rechts: wg. R/F, diesem geradeaus folgen, einen Graben überqueren, später an der Whyra und dann am ehem. Bahndamm entlang
2,1 die B 7 queren: wg. Bahntrassen-R/F
2,5 über einen Parkplatz / Bushaltestelle: wg. /steiniger R/F auf der ehem. Bahntrasse (l. Gef.); bei 2,7 die Straße Zur Furt queren: Trasse als Anliegerstraße, später verdichtete Erde; hinter den Häusern Z. 260; an einer überdachten Bank vorbei; im Wald mehrere Gräben / Bäche überqueren und einen Weg queren
KOHREN-SAHLIS (Landkreis Leipzig)
  an einer Schutzhütte vorbei: langgez. l. St.; mehrere Dämme und Einschnitte, weiterer Querweg
6,2 am Ortsrand von KOHREN-SAHLIS geradeaus, ab einer Brücke asph.
6,4 ab dem folgenden Querweg wg. R/F; über eine weitere Brücke
6,5 am Ende rechts vom Damm (asph.) über den Parkplatz
6,6 links: Friedensstraße, die später am ehem. Bahnhof vorbei führt
  6,6 rechts: Fortsetzung der Radroute Altenburg-Colditz nach Altenburg



Südlich von Frohburg trifft die Radroute auf den Bahndamm, der hier als Reitweg dient.

Der eigentliche Bahntrassenradweg beginnt an der Bundesstraße 7 ...

... und ist bald durch einen Parkplatz unterbrochen.

In der folgenden Siedlung verläuft eine Anliegerstraße im Zuge der Trasse.

Kleine Schutzhütte im Wald, ...

... wo es einige Einschnitte und Dämme gibt.

Schutzhütte am Waldrand.

Gegen Ende lichtet sich das Tal ...

... und vor Kohren-Sahlis wird ein Stückchen des Dammes als asphaltierter Fahrweg genutzt.

Das letzte Stückchen ...

... bis zum Parkplatz an der Friedensstraße ist wieder ein Fuß-/Radweg.

Der alte Bahnhof befindet sich abseits der Radroute an der Friedensstraße in Richtung Ortszentrum.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.05829, 12.56670
[N51° 3' 29.84" E12° 34' 0.12"]
51.01726, 12.60047
[N51° 1' 2.14" E12° 36' 1.69"]
6,5 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.04614, 12.57245
[N51° 2' 46.10" E12° 34' 20.82"]
51.04323, 12.57644
[N51° 2' 35.63" E12° 34' 35.18"]
0,4 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 51.04271, 12.57667
[N51° 2' 33.76" E12° 34' 36.01"]
51.01781, 12.60037
[N51° 1' 4.12" E12° 36' 1.33"]
3,9 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SN Landkreis Leipzig Frohburg 2,9 km
SN Landkreis Leipzig Kohren-Sahlis 0,2 km 1,2 km


 


Bahntrassenradeln SN 1.07
6385 v. Neukieritzsch
0,0 Frohburg
6385 n. Chemnitz
1,2 Frohburg Ost
3,6 Streitwald
7,7 Kohren-Sahlis
Kilometerangaben sind Bahnkilometer; Legende


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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