Bahntrassenradeln – Details

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SN 2.05b Kleinbahnbrücke Kirchberg
Mit der frisch restaurierten Stahlbogenbrücke der Kleinbahn von Wilkau-Haßlau nach Carlsfeld ist im sächsischen Kirchberg ein richtiges Kleinod entstanden, dessen Umfeld gerade weiter aufpoliert wird.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,6 km (davon ca. 0,1 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

Verbundpflaster

Status / Beschilderung: freigeg. Fußweg; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 6973 / Wilkau-Haßlau – Carlsfeld; 42 km (750 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 17. Oktober 1881 (Wilkau-Haßlau – Kirchberg), 1. November 1882 (Kirchberg – Saupersdorf)
Stilllegung der Bahnstrecke: 15. Juli 1967 (Sperrung Kirchberg – Saupersdorf), 30. September 1972 (Gv Wilkau-Haßlau – Kirchberg, Pv bis 3. Juni 1973)
Eröffnung des Radwegs:
  • 1. August 2014
Radwegebau:

Die Kleinbahnbrücke wurde im Winter 2013/14 ausgehoben, für rund 90.000 € saniert und im April 2014 wiedereingehoben. Seit der feierlichen Einweihung am 1. August 2014 ist die letzte erhaltene Brücke der Schmalspurstrecke Wilkau-Haßlau – Carlsfeld Teil eines Radwegs zwischen Gartenstraße und Schneeberger Straße.

Messtischblatt: 5341
Route: Kirchberg
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Schmalspurbahn Wilkau-Haßlau–Carlsfeld
13.10.2014

Pressespiegel zum Bahntrassenweg SN 2.05b
22.10.2013: "Zweite Karriere beginnt ohne Rost" (Freie Presse, Zwickau)
28.12.2013: "Sanierung - Kleinbahnbrücke macht Fortschritte" (Freie Presse, Zwickau)
21.02.2014: "Radeln am Rödelbach rückt näher" (Freie Presse, Zwickau)
02.08.2014: "Großer Auflauf für kleine Brücke" (Freie Presse, Zwickau)
24.01.2015: "Stadt bei Bahn außen vor" (Freie Presse, Werdau)
04.03.2015: "Werdauer Waldbahn: Denkmal beginnt zu bröckeln" (Freie Presse, Werdau)

Befahrung: Oktober 2014

Fahrtrichtung Ost

KIRCHBERG (Landkreis Zwickau)
0,0 in KIRCHBERG auf einer Holzbrücke (F, davor mit Radfreigabe) den Rögelbach überqueren und bei 0,1 die Lengenfelder Straße / S 282 queren: weitere Brücke ohne Radfreigabe; anschließend freigeg. F (Verbundpflaster)
0,3 die Auerbacher Straße / S 277 queren: Gartenstraße; dann den Rödelbach auf der restaurierten Kleinbahnbrücke erneut überqueren und schräg links
0,6 Ende des freigegebenen Fußwegs an der Schneeberger Straße / S 281


Fahrtrichtung West

KIRCHBERG (Landkreis Zwickau)
0,0 Abzweig eine freigeg. F (Verbundpflaster) von der Schneeberger Straße / S 281 in KIRCHBERG; schräg rechts auf der restaurierten Kleinbahnbrücke den Rödelbach überqueren, dann Gartenstraße
0,3 die Auerbacher Straße / S 277 queren: freigeg. F (Verbundpflaster); später schmalere Holzbrücke (F ohne Freigabe)
0,5 die Lengenfelder Straße / S 282 queren und den Rödelbach erneut überqueren (im Bereich der Brücke F ohne Freigabe, anschließend „Radfahrer frei“ (0,6)



Unmittelbar neben der Ruine der Kirchberger Textilwerke,
die im Herbst 2014 kurz vor dem Abriss stand, ...

... befindet sich die frisch restaurierte Brücke der ...

... Schmalspurbahn von Wilkau-Haßlau nach Carlsfeld.

Die Brücke wurde im Winter 2013/14 für die Instandsetzung ausgehoben ...

... und ist seit April 2014 wieder an ihrem Platz.

Die Bahn folgte dem engen Tal ...

... und dürfte auf diesem Damm gelegen haben.

Im Bereich zweier Brücken ist der sonst für Radfahrer freigegebene Weg ...

... als reiner Fußweg ausgewiesen.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 50.62250, 12.53213
[N50° 37' 21.00" E12° 31' 55.67"]
50.62233, 12.52438
[N50° 37' 20.39" E12° 31' 27.77"]
0,6 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 50.62279, 12.53162
[N50° 37' 22.04" E12° 31' 53.83"]
50.62296, 12.53128
[N50° 37' 22.66" E12° 31' 52.61"]
0,1 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SN Landkreis Zwickau Kirchberg 0,1 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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