Fahrradwegweisung in der Stadt LeverkusenEinführung Bestehendes Netz und Planungen Analyse |
Bestehendes NetzDas Netz der in Leverkusen beschilderten Radrouten besteht aus bisher fünf Hauptrouten (Ordnungsnummern 10, 20, 30, 40 und 50), denen jeweils mehrere Nebenrouten zugeordnet sind. Einige dieser Nebenrouten stellen kurze Querverbindungen oder Abstecher dar, andere durchziehen als Alternative zur Hauptroute nahezu das gesamte Stadtgebiet. Die Nummerierung dient dabei in erster Linie als Planungshilfe und ist auf der Übersichtskarte "Fahrradwegweisung Routenplan Stadt Leverkusen" dokumentiert. Sie ist nicht Bestandteil der aufgestellten Wegweiser, aber als Hintergrundwissen zum grundlegenden Verständnis der Fahrradwegweisung in Leverkusen äußerst wichtig. Karte 1: Beschilderte Radrouten in Leverkusen Die Umsetzung der Route wurde Hauptroute für Hauptroute vorgenommen, beginnend mit der Route 10 im Jahre 1991, den Routen nach Altenberg (20 bis 22) 1992 bis zu den Routen 50 bis 54, die erst 2003 fertig gestellt wurden. Bis auf den Nordosten der Stadt wird Leverkusen mit den bestehenden Routen flächendeckend für den Fahrradverkehr erschlossen. Bei der Auswahl der Wege wurde Wert auf eine möglichst verkehrsarme Routenführung bei einer gleichzeitig zügigen Befahrbarkeit gelegt. Für den in Bezug auf die Radwegweisung weißen Fleck auf der Leverkusener Radroutenkarte deuten sich an einigen Knotenpunkten der bereits beschilderten Routen geplante Ergänzungen an: Mit weiteren Hauptrouten und zugehörigen Nebenrouten werden Opladen bzw. Steinbüchel mit dem benachbarten Burscheid verbunden. Im Folgenden werden die einzelnen Wegeverläufe anhand der benutzten Straßen vorgestellt. Nummerierung und Bezeichnungen sowie die Fahrtrichtung entsprechen den in der Planungskarte der Stadt Leverkusen (Stand 2003) gemachten Angaben. Bei der Fahrtrichtung ist zu beachten, dass diese für die Nord-Süd-Routen häufig von Süd nach Nord verläuft, während die Nummerierung der Schildstandorte auf den Unterseiten dieser Zusammenstellung im Norden bzw. im Westen beginnt. Vergleicht man die Planvorgaben mit den tatsächlich beschilderten Zielangaben, stellt man fest, dass auf einigen Abschnitten Haupt- und Nebenrouten ihre Bedeutung getauscht haben (z. B. Routen 20 und 21 östlich von Alkenrath). Andere Routen werden kaum als ein einziger, durchgängiger Weg wahrgenommen werden, da sich im Routenverlauf die Angabe des Fernziels ändert (insb. die Route 40, die in Wiesdorf um 90° abknickt). Hauptroute 10: Köln-Mülheim Langenfeld Nebenroute 11: über Opladen Nebenroute 12: über Japanischer Garten Nebenroute 13: nach Bürrig oder Opladen Hauptroute 20: Köln-Chorweiler Altenberg (Dom) Nebenroute 21: über Ropenstall Nebenroute 22: Schlebusch Odenthal Hauptroute 30: Köln-Mülheim Monheim Nebenroute 31: über Flugplatz Kurtekotten nach Rheindorf Nebenroute 32: Wiesdorf bis Bayerwerk Nebenroute 33: über Bürrig Nebenroute 34: von Alt-Rheindorf bis Butterheide Hauptroute 40: Bergisch Gladbach Monheim Nebenroute 41: über Alt-Rheindorf Nebenroute 42: über Willy-Brandt-Ring Nebenroute 43: bis Schlebuschrath Nebenroute 44: bis Alkenrath Hauptroute 50: Köln-Mülheim Langenfeld Nebenroute 51: über Freudenthal Bürgerbusch nach Bergisch Neukirchen Nebenroute 52: Verbindung zur Diepental-Talsperre Nebenroute 53: Verbindung Opladen Leichlingen Nebenroute 54: bis Opladen PlanungenAußer den schon angesprochenen anstehenden Erweiterungen des lokalen Radroutenetzes wird es in Kürze Veränderungen geben, die auf eine Initiative des Landes zurückzuführen sind. In Nordrhein-Westfalen wird zurzeit ein landesweites Radverkehrsnetz realisiert, mit dem erstmals flächendeckend eine einheitliche Beschilderung vorgenommen wird. Im Gegensatz zu dem in Leverkusen nie ausgeschilderten R-Wege-Netz, das von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen konzipiert wurde, liegt hier der Fokus stärker auf dem Alltagsverkehr. Es ist engermaschiger als das R-Wege-Netz, bleibt aber deutlich hinter der in Leverkusen vorhandenen Dichte lokal beschilderter Routen zurück. Karte 2: Geplante Routen und Themenradwege Die konzeptionelle Qualität des schon realisierten Leverkusener Radnetzes wird dadurch unterstrichen, dass die Routen des landesweiten Radverkehrsnetzes ausnahmslos auf schon existierenden Routen geführt werden. Die in Leverkusen bisher verwendeten Schilder entsprechen in Bezug auf ihre Gestaltung weitgehend den im Zuge des Radverkehrsnetzes neu aufgestellten Wegweisern. Die zukünftige Wartung des landesweiten Radverkehrsnetzes wird durch die Einbindung der Radwegebenutzer unterstützt: An jedem Pfahl, an den Schilder montiert wurden, befindet sich ein Aufkleber mit einer eindeutigen Nummer. Schäden können über eine kostenlose Telefonnummer oder über das Internet an eine zentrale Stelle beim Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung gemeldet werden. Es wäre sehr wünschenswert, wenn dies auch auf die lokalen Radrouten und Themenradfernwege ausgedehnt werden könnte, da für einen Außenstehenden die verschiedenen Zuständigkeiten nur schwer zu durchschauen sind. Mit diesem Ansatz bietet sich erstmals die Chance, die Wegweisung dauerhaft in einem benutzbaren Zustand zu halten und zeitnah auf Schäden und Veränderungen reagieren zu können. Weiterführende Informationen zum Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen: Radfernwege und thematische RadwanderwegeZu den interessantesten aktuellen Entwicklungen bei den überregionalen Radfernwegen gehört die Umsetzung des bundesweiten D-Routen-Netzes, die in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen parallel mit der Umsetzung des landesweiten Radverkehrsnetzes erfolgt. Dieses Netz umfasst 12 Routen, die ganz Deutschland durchziehen. Fünf der Routen berühren Nordrhein-Westfalen (vgl.: Übersicht D-Routen in NRW). weiter: Analyse |
Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.). |