Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Hessen > zwischen Lahn und Fulda
 
HE 2.16 Frankfurt: Seckbach – Bergen
Besonderheit dieses kurzen Weges auf einer ehemaligen Straßenbahntrasse am Rande Frankfurts ist, dass die Schienen für eine mögliche erneute Nutzung mit schienengebundenen Fahrzeugen erhalten geblieben sind.
Streckenlänge (einfach): ca. 1,5 km (Breite 3 m); die Gleise sind dabei erhalten geblieben: Sie wurden mit einer Matte abgedeckt, auf der Schotter und Asphaltdecke aufgebracht wurden
Oberfläche: asph.
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke:
Eröffnung des Radwegs: November 2010
Route: Frankfurt-Seckbach (Leonhardsgasse) – Bergen-Enkhein (Vilbeler Landstraße).

Begehung: Januar 2011

Fahrtrichtung Süd

Fahrtrichtung Nord

FRANKFURT (kreisfreie Stadt)
0,0 Beginn des Bahntrassenwegs an der Busendhaltestelle Leonhardgasse bei SECKBACH (Pfostensperre, Z. 260): langgez. min. St.; bei 0,2 einen Weg queren (Pfostensperren)
1,1 die Wilhelmshöher Straße / L 3002 queren (Pfostensperre, kurz Anliegerverkehr, dann weitere Pfostensperre)
1,5 Ende des Bahntrassenwegs an der Vilbeler Landstraße / L 3001 bei BERGEN

Unteres Ende des Bahntrassenwegs ...

... an der heutigen Busendhaltestelle Leonhardgasse bei Seckbach.

Blick zurück auf die Wendeschleife.

Der Weg beschreibt eine Rechtskurve, ...

... passiert an einer ehemaligen Haltestelle einen Querweg ...

... und gewinnt stetig an Höhe.

Blick zurück.

Auf der ganzen Strecke stehen noch die Masten für die Oberleitung.

Straßenquerung Wilhelmshöher Straße: Der Radweg verschwenkt auf den alten Bahnsteig.

Relikt aus vergangenen Tagen.

Blick zurück vom älteren Abschnitt, ...

... der von der Wilhelmshöher Straße zur ehemaligen Wendeschleife in Bergen führt, ...

... die direkt an der Vilbeler Landstraße liegt.

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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