Bahntrassenradeln – Details

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SN 2.05 Pölbitzer Industriebahn: Zwickau
Obwohl gerade einmal 800 m lang herrscht auf dem bisher fertiggestellten Bahntrassenweg auf der Pölbitzer Industriebahn in der Nähe des früheren Audi-Werks und heutigen August-Horch-Museums schon reger Betrieb.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,8 km
Die zwischen Juli und Oktober 2014 als südliche Verlängerung des Weges von der Crimmitschauer Straße am Hauptfriedhof entlang bis zur Seilerstraße entstandene Verbindung verläuft nicht auf der Bahntrasse.
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg
Eisenbahnstrecke: 6646 / Zwickau (Sachs) Hbf – Mosel; 8 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 8. Juli 1893
Stilllegung der Bahnstrecke: 30. April 1999 (Stilllegung der südlichen ca. 2 km)
Eröffnung des Radwegs:
  • Juni 2010: erster BA zwischen Crimmitschauer Straße / Horchstraße und Audi-Straße
  • 21. April 2011: zweiter BA, nördliche Verlängerung bis Pölbitzer Straße
Messtischblatt: 5240
Route: Zwickau: Crimmitschauer Straße bis Pölbitzer Straße
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Zwickau–Crossen–Mosel
12.01.2015

Pressespiegel zum Bahntrassenweg SN 2.05
06.08.2009: "Bahndämme leiten Radler von Pölbitz nach Marienthal" (Freie Presse, Zwickau)
03.06.2010: "Das Tiefbauamt informiert: Erster Teil des Geh- und Radweges an der Pölbitzer Industriebahn ist fertig" (Pressemitteilung Stadt Zwickau)
07.10.2010: "Radweg wächst ein weiteres Stück" (Freie Presse, Zwickau)
21.04.2011: "Freigabe des Geh- und Radwegs „Pölbitzer Industriebahn“" (Pressemitteilung Stadt Zwickau)
15.12.2012: "Zwickau: Radweg nach Greiz wächst" (Freie Presse, Zwickau)
07.03.2013: "Zwickau: Stadt erhält Geld für neue Strecke" (Freie Presse, Zwickau)
16.05.2014: "Radwege - Lang geplante Route soll gebaut werden" (Freie Presse)
18.12.2014: "Radwegbau - Stadt vollzieht Lückenschluss" (Freie Presse, Zwickau)

Befahrung: Oktober 2014

Fahrtrichtung Süd

ZWICKAU (Landkreis Zwickau)
0,0 Beginn des asph. R/F an der Pölbitzer Straße in ZWICKAU (zwischen Horchstraße und Franz-Mehringstraße)
0,2 am Straßenbahndepot die Schlachthofstraße queren (eine Pfostensperre); Rechtskurve
0,6 die Audistraße queren (eine Pfostensperre)
0,8 Ende des R/F an der Crimmitschauer Straße / S 290 nördlich des Hauptfriedhofs


Fahrtrichtung Nord

ZWICKAU (Landkreis Zwickau)
0,0 Beginn des asph. R/F auf der ehem. Pölbitzer Industriebahn nördlich des Hauptfriedhofs an der Einmündung Horchstraße in die Crimmitschauer Straße / S 290 in ZWICKAU (Pfostensperre)
0,2 die Audistraße queren (eine Pfostensperre); Linkskurve
0,6 hinter dem Straßenbahndepot die Schlachthofstraße queren (eine Pfostensperre)
0,8 aktuelles Ausbauende an der Pölbitzer Straße



In Sichtweite der Bahnbrücke der Strecke nach Glauchau ...

... beginnt an der Crimmitschauer Straße ...

... ein kurzer innerstädtischer Radweg.

Blick zurück auf einen der Kilometersteine.

Der Weg ist als grünes Band durch das Pölbitzer Industrieviertel.

Am Straßenbahndepot wird die Schlachthausstraße gekreuzt.

Hinter einer Kleingartenanlage ...

... endet der Weg aktuell an der Pölbitzer Straße.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 50.73152, 12.48227
[N50° 43' 53.47" E12° 28' 56.17"]
50.73735, 12.48602
[N50° 44' 14.46" E12° 29' 9.67"]
0,8 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 50.73152, 12.48227
[N50° 43' 53.47" E12° 28' 56.17"]
50.73735, 12.48602
[N50° 44' 14.46" E12° 29' 9.67"]
0,8 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SN Landkreis Zwickau Zwickau 0,8 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 25. August 2024

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