Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Brandenburg > BB02d
 
BB02d Perleberg – Viesecke
Streckenlänge (einfach): ca. 13,8 km
Oberfläche:

asph.

Eröffnung des Radwegs:
Messtischblätter: 2937, 2938
Route: Perleberg – Viesecke
03.10.2019

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


In Viesecke gabelten sich die Strecken der Westprignitzer Kreiskleinbahnen;
zu den anderen beiden Ästen siehe BB02.

Die Bahn verlief bis Perleberg …

… straßenbegleitend zur heutigen Bundesstraße 5.

Der Kilometerstein bei Groß Werzin hat nichts mit der Bahn zu tun,
aber die Farben waren so schön.

Teile des straßenbegleitenden Radwegs sind ins Knotenpunktnetz integriert.

Vor Ponitz weicht der Radweg von der Trasse ab, …

.. sodass man einen Durchlass von der Seite zu Gesicht bekommt.

Ab einem Waldstück geht es im Trassenverlauf weiter; …

… im Bereich des Holzgrabens bei Ponitz über einen Damm.

Hier lässt sich sogar noch die Lage des alten Bahnhofs festmachen.

Später geht es neben der Trasse leicht bergab.

Vor einer Kreuzung verschwenkt der Weg …

… und passiert den ehem. Bahnhof Kleinow.

Ohne deutliche Bahnspuren …

… geht es am 6 km-Stein bis Perleberg …

… und wenigen Einmündungen vorbei …

… nach Düpow.

Kurz vor der Bahnstrecke nach Pritzwalk wechselt der Weg die Straßenseite.

Die Bahn verlief entlang der Berliner Straße und verschwenkte dann links versetzt (heute überbaut).

Ab der Wilsnacker Straße verläuft der Polloweg …

… auf der unmittelbar neben der aktiven Bahn verlaufenden Trasse, …

… die nach der Überquerung der Stepenitz …

… rechts des Bahnhofs Perleberg blieb.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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