Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Berlin und Brandenburg > Brandenburg
 
BB09a Stille Pauline: Paulinenaue – Fehrbellin (– Neuruppin)
Mit dem Ausbau des Bahntrassenradwegs zwischen Paulinenaue und Fehrbellin, der inzwischen durch das Land bis zum Dammkrug verlängert wurde, ist ein erster großer Schritt zu einer durchgängigen Radroute bis Neuruppin gemacht. Jetzt fehlt nur noch ein Radweg an der Landesstraße im Bereich der Auffahrt zur Autobahn 24, wo die alte Trasse auf einigen Kilometern nicht mehr vorhanden ist.
Streckenlänge (einfach): ca. 28 km (davon insg. ca. 20 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: min. hügelig (30-50 m ü. NN)
Oberfläche: asph.
Status / Beschilderung: im Mai 2011 noch keine StVO-Beschilderung und keine Wegweisung; im Bereich der Autobahn 24 stark befahrene Landesstraße ohne begleitenden Radweg
Eisenbahnstrecke: 6948 / Paulinenaue – Neuruppin; 30 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 11. September 1880
Stilllegung der Bahnstrecke: 20. Mai 1970 (Pv), anschließend Rückbau des Abschnitts Fehrbellin – Neuruppin, auf dem verbleibenden Abschnitt Gv bis 1995
Eröffnung des Radwegs: offizielle Eröffnung Paulinenaue – Fehrbellin: 22. Juni 2011 um 17:00 Uhr in Lobeofsund
Planungen: Die Trasse der "Stillen Pauline" wurde seit September 2010 zwischen Paulinenaue und Fehrbellin auf Gemeindeebene zum Radweg umgebaut. Auf dem nördlich anschließenden Abschnitt baute das Land Brandenburg einen Radweg von Fehrbellin bis zum Dammkrug. Bei Fehrbellin wurde im Juli 2008 die Brücke über den Rhinkanal abgerissen, an dieser Stelle entstand eine neue Brücke. [November 2011]
Route: Paulinenaue – Lobeofsund – Betzin-Karwesee – Fehrbellin (–) Neuruppin.
Externe Links: Wikipedia: Paulinenaue-Neuruppiner Eisenbahn

Befahrung: Mai 2011

Fahrtrichtung Nord



Fahrtrichtung Süd

NEURUPPIN Landkreis Ostprignitz-Ruppin
0,0 Beginn des Weges parallel zur ehem. Bahntrasse (freigeg. Z. 250) am ehem. BÜ Käthe-Kollwitz-Straße in NEURUPPIN (südlich des Stadtzentrums), später Doppel-Pfostensperre, dann rechts versetzt (eng) auf die Trasse (Doppel-Pfostensperre): freigeg. Z. 250, ab einem Querweg (Pfostensperren): R/F; einen weiteren Weg queren (eine Pfostensperre)
1,1 ab einer Grundstückszufahrt parallel zur L 16; ab dem R/F-Ende Fehrbelliner Straße (Anliegerstraße), dann wieder R/F (Pfostensperre): Damm am See; ab einer weiteren Pfostensperre Anliegerstraße (freigeg. Z. 250)
2,1 die Erich-Dieckhoff-Straße queren (Pfostensperre): R/F
3,0 die Martin-Ebell-Straße queren, dann rechts versetzt und links versetzt kurz abseits der Trasse und durch ein Gewerbegebiet
3,4 eine Straße queren: R/F; später mit l. St. rechts versetzt zur Straße (Trasse bis Dammkrug nicht mehr erhalten)
4,2 an der Ampel die Hermann-Riemschneider-Straße queren: linker Zweirichtungs-R/F entlang der L 16 (l. St.)
5,3 an der Kreuzung geradeaus: L 16 (ohne R/F)
FEHRBELLIN (Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
7,4 die BAB 24 überqueren
8,6 kurz vor der Einmündung beginnt wieder ein linker R/F; diesem links folgen
8,9 eine einmündende Straße queren und links: L 164 (rechter Zweirichtungs-R/F)
9,0 rechts: Bahntrassen-R/F; einen Graben überqueren
11,5 in FEHRBELLIN eine Straße versetzt queren: R/F parallel zur Luchstraße; hinter einer Brücke links versetzt auf den Bahndamm folgen (11,9)
12,1 die Berliner Allee / L 16 versetzt queren (Querungshilfe, Halbsperre) und am ehem. Bahnhof vorbei; Einschnitt
13,2 eine Straße queren (zwei Drängelgitter): min. hügelig
14,9 einen Feldweg queren (Drängelgitter); Waldpassage; später Damm und Einschnitt; min. hügelig
17,7 die K 6801 queren (zwei Drängelgitter) und bei 18,3 am ehem. Bahnhof Betzin-Karwesee vorbei
20,0 einen Weg queren (zwei Drängelgitter) und einen Graben überqueren
21,1 einen weiteren Graben überqueren
22,4 in LOBEOFSUND die L 17 queren (zwei Drängelgitter) und am ehem. Hp vorbei
PAULINENAUE (Landkreis Havelland)
24,5 einen Graben überqueren / Halbsperre
25,5 an einem Querweg / Drängelgitter links und nach wenigen Metern rechts; einen Graben überqueren; in PAULINENAUE: Ruppiner Straße mit Linkskurve
28,1 Unterführung zum Bahnhof (freigeg. F)

Derzeitiger Beginn des Neuruppiner Bahntrassenwegs an der Käthe-Kollwitz-Straße.

Er passiert Kleingärten ...

... und erhascht einen Blick auf den Ruppiner See.

Teilweise wird er als Anliegerstraße mitgenutzt.

Blick zurück auf eine Weide.

Der südlichere Abschnitt ist von Gewerbegebieten geprägt.

Außerorts ist die Trasse nicht mehr erhalten. Bis zu dieser Kreuzung gibt es
bereits einen neuen straßenbegleitenden Radweg, das folgende Stück ist noch nicht familientauglich.

Ab Drammkrug entsteht zurzeit (bis Juli 2011) ein Bahntrassenweg, ...

.. für den eine neue Brücke anstelle einer abgerissenen Bahnbrücke erreichtet wird.

In Fehrbellin wird ein kurzes Dammstück ausgespart.

An der Berliner Allee (Blick zurück) ...

... beginnt der bereits fertig gestellte Radweg.

Der alte Bahnhof wird gerade restauriert.

Querung der Umgehungsstraße südlich von Ferhbellin.

Diese Industriebrache hatte früher einen Gleisanschluss.

Die Strecke wird auch von Inlineskatern genutzt (Blick zurück), ...

... es folgt eine längere Waldpassage.

Gelagerte Betonschwellen am Wegesrand.

Hinter dem Wald ...

... geht es über Dämme ...

... und Einschnitte ...

... am ehem. Bf Betzin-Karwesee vorbei (Blick zurück).

Fernab vom motorisierten Verkehr ...

... geht es lange schnurgerade.

... nach Lobeofsund, ...

... wo vor dem alten Haltepunkt die L 17 gequert wird.

Der Radweg passiert ...

... mehrere Gräben ...

... und endet bei Eichberge.

Der Bahnhof Paulinenaue wird auf der parallel verlaufenden Ruppiner Straße erreicht.

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

Dieses Dokument (Texte, Grafiken und Fotografien) ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung z. B. durch Fahrradverleihbetriebe oder Fremdenverkehrsorganisationen sowie die – auch auszugsweise – Veröffentlichung in elektronischer oder gedruckter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle genannten Marken- und Produktbezeichnungen sind Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.

Zur Startseite



www.achim-bartoschek.de/details/bb09a.htm