Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Berlin und Brandenburg > Berlin
 
BE03 Berlin-Lichtenberg: Landschaftspark Herzberge / Anschluss Röder
Streckenlänge (einfach): ca. 3 km
Oberfläche: asph.
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke:
Eröffnung des Radwegs: Nach der bereits zuvor erfolgten Fertigstellung der Stichwege zur Siegfriedstraße wurde die Nord-Süd-Verbindung ab Gotlindestraße durch den Landschaftspark Herzberge am 28. Juli 2011 eingeweiht.

Für diesen Weg ist leider noch keine Wegebeschreibung verfügbar.


An der Siegfriedstraße beginnt am Lichtenberger Stadion ein Ast auf einem Anschlusgleis, ...

... der in die Hauptstrecke mündet und die Herzbergstraße in Richtung Süden quert.

Blick zurück: Der Radweg wird am linken Rand des ehemaligen Rangierbahnhofs entlang geführt (Breite 4 m);
nach rechts: Wegweisung auf die Weiterführung zu den innerstädtischen Radwegen.

Das ehemalige Stellwerk des Rangierbahnhofs.

Hinter dem Stellwerk (Blick zurück) biegt ein Ast in Richtung Siegfriedstraße ab ...

... und zwängt sich zwischen Straßenbahnhof Siegfriedstraße und Industrieanlagen hindurch.

Im leichten Rechtsbogen geht es zur Kreuzung der ehemaligen Anschlussbahn mit der Siegfriedstraße.
Die Siegfriedstraße wurde insgesamt viermal gekreuzt, um alle Anschließer zu erreichen.

In Bildmitte ist bereits das Ende des Radweges zu erkennen.

Die Radroute ist weiter in Richtung Berlin-Mitte ausgewiesen.

An der Nord-Süd-Strecke wurde eine überdachte Bank aufgestellt.

Kunst an einer Laube, die die Verbundenheit der Eisenbahner zeigt.

Schild der Kleingartenanlage (KGA).

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

Dieses Dokument (Texte, Grafiken und Fotografien) ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung z. B. durch Fahrradverleihbetriebe oder Fremdenverkehrsorganisationen sowie die – auch auszugsweise – Veröffentlichung in elektronischer oder gedruckter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle genannten Marken- und Produktbezeichnungen sind Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.

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