Bahntrassenradeln – Details

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BY 1.10 Kitzingen: Mainländebahn
In der Parkanlage am Mainufer Kitzingens befindet sich ein knapp einen Kilometer kurzer Bahntrassenweg mit Restgleisen und einem Gleisdenkmal. Der Bereich vor der Altstadt ist so umgestaltet, dass dort keine Spuren mehr zu finden sind.
Streckenlänge (einfach): ca. 1,4 km (davon ca. 0,8 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

asph.

Eisenbahnstrecke: 5234 und 5235 / Kitzingen – Mainlände; 3 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1890/91
Eröffnung des Radwegs:
26.06.2016

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Die Kitzinger Mainländebahn ...

... wurde zwischen der Eisenbahnbrücke (Blick zurück) ...

... und der Konrad-Adenauer-Brücke als Radweg ausgebaut, ...

... der zwischen der Glauberstraße ...

... und dem Main liegt.

Am Lagerhaus ...

... gibt es noch einige Gleisreste, ...

... ein Gleisdenkmal ...

.. und eine Tafel zur Geschichte der Bahn.

Blick zurück auf das Lagerhaus.

Nördlich der Konrad-Adenauer-Brücke wurde das Gelände so umgestaltet,
dass keine Spuren der Bahn mehr vorhanden sind.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 49.72640, 10.16245
[N49° 43' 35.04" E10° 9' 44.82"]
49.73787, 10.16517
[N49° 44' 16.33" E10° 9' 54.61"]
1,4 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 49.72642, 10.16313
[N49° 43' 35.11" E10° 9' 47.27"]
49.73358, 10.16567
[N49° 44' 0.89" E10° 9' 56.41"]
0,8 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
BY Landkreis Kitzingen Kitzingen 0,8 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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