Bahntrassenradeln – Details

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BY 6.05 Isartalbahn-Radweg: München-Thalkirchen – Solln/Pullach
Gut ausgebauter innerörtlicher Radweg, der am Südende (noch?) ziemlich abrupt endet.
Streckenlänge (einfach): ca. 2 km
Höhenprofil: s. l. St. von der Benediktbeurer Straße (530 m ü. NN) zur Knotestraße (560 m)
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 5507 (Isartalbahn) / München Isartalbahnhof – Großhesselohe – Wolfratshausen – Bichl; 50 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
  • 1. April 2001: Asamschlössl – Prinz-Ludwig-Höhe
  • Sommer 2006: Anbindung des Nordendes über das Gelände des ehem. Thalkirchener Bahnhofs zum Isarradweg
Planungen:

Der Münchner Bezirksausschuss Maxvorstadt hat im Februar 2007 einen Antrag vom Dezember 1997 auf eine Verlängerung des Isartalbahnwegs nach Pullach erneuert. Dabei sollen die Brücke Carusostraße und nach Möglichkeit auch die Brücke über die Bahnstrecke München – Lengries ausgebaut werden. Im November 2011 wurde die Trasse von der Stadt München zum Bau des Radwegs erworben. In Pullach befindet sich ein benötigtes Gelände in Privatbesitz. Die Gemeinde unternahm im Juli 2014 einen erneuten Vorstoß dieses zu erwerben. [Juli 2014]

Route: Benediktbeurer Straße – Knotestraße an der Einmündung Großhesseloher Straße
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Isartalbahn
Geschichtsforum Pullach
25.08.2013

Pressespiegel zum Bahntrassenweg BY 6.05
08.10.2009: "Stadtrat hält am Bebauungsplan für Radweg fest" (Münchener Merkur, Erding)
15.03.2013: "Pläne für Solln: Freie Fahrt für Radler" (Abendzeitung, München)
03.04.2013: "Radeln in Solln: Nachbarschafts-Initiative" (Abendzeitung, München)
30.07.2014: "Radweg auf der Isartalbahn: Gemeinde verhandelt erneut" (Münchener Merkur)

Befahrung: Mai 2008

Fahrtrichtung Süd

MÜNCHEN (kreisfreie Stadt)
0,0 Benediktbeurer Straße kurz vor der Einmündung in die Maria-Einsiedel-Straße: Beginn des asph. R/F auf der ehem. Isartalbahn (Drängelgitter; langgez. l. St.); der Weg verläuft anfangs am Rand eines Golfplatzes entlang; bei 1,0 Gerblweg überqueren
1,5 Josephinenstraße queren (Drängelgitter; s. l. St.); einen Weg überqueren
1,9 an der Knotestraße (Einmündung Großhesseloher Straße) Ende des R/F (Drängelgitter)
  2,0 zum S-Bahn-Hp SOLLN: auf der Knotestraße wenige Meter weiter und rechts: Heinrich-Vogl-Straße (+ 0,5)


Fahrtrichtung Nord

MÜNCHEN (kreisfreie Stadt)
0,0 Knotestraße an der Einmündung Großhesseloher Straße in SOLLN: Zugang zum asph. R/F auf der ehem. Isartalbahn (min. Gef.; beleuchtet); einen Weg überqueren
  0,0 vom S-Bahn-Hp SOLLN kann der Startpunkt über die Heinrich-Vogl-Straße erreicht werden (+ 0,5)
0,4 Josephinenstraße queren (Drängelgitter; s. l. Gef.); bei 0,9 Gerblweg überqueren (langgez. l. Gef.), der Weg verläuft später am Rand eines Golfplatzes entlang
2,0 an der Benediktbeurer Straße Ende des R/F (Drängelgitter)



Lokschuppen auf dem Gelände des Bahnhofs Thalkirchen.

Beginn des eigentlichen Bahntrassenwegs an der Benediktbeurer Straße.

Bahntrassenradlerin.

Die Trasse steigt leicht an und weist mehrere Brücken auf.

Recht enges Drängelgitter an einer Querstraße.

Bahnbrücke über die Bahnstrecke München – Lengries.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 48.09522, 11.54292
[N48° 5' 42.79" E11° 32' 34.51"]
48.07898, 11.53375
[N48° 4' 44.33" E11° 32' 1.50"]
2,0 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 48.09522, 11.54292
[N48° 5' 42.79" E11° 32' 34.51"]
48.07898, 11.53375
[N48° 4' 44.33" E11° 32' 1.50"]
2,0 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
BY kreisfreie Stadt München 2,0 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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