Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern
 
MV09c Abzweig Buhrkow – Kuhle (Rügensche Kleinbahn)
Der nur schwer zu fahrende Pfad von Wiek nach Kuhe gehört nicht gerade zu den Vorzeigestrecken des Ostseeküstenradwegs.
Streckenlänge (einfach): ca. 1,7 km (vollständig auf oder unmittelbar neben der Trasse)
Höhenprofil: eben (0-10 m ü. NN)
Oberfläche: unbefestigt, teils festgefahrene teils sandige Spur auf der ehemaligen Bahndammkrone
Status / Beschilderung: keine StVO-Beschilderung; regionale Wegweisung (Ostseeküstenradweg)
Eisenbahnstrecke: 6985 (Rügensche Kleinbahn) / Buhrkow Abzw. – Bug; 14,5 km (750 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. November 1918 /16. Dezember 1918 (für den 1916 angelegten Stützpunkt der Marineflieger)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1920 (Bug – Dranske), 1936 (Abbau Gramtitz – Dranske; bis Anfang der 1930er Jahre gelegentlich pferdegezogene Waggons), bis 1955 (gelegentlicher Gv Abzweig Buhrkow – Gramtitz; Abbau: 1957)
Eröffnung des Radwegs:
Route: Abzweig Buhrkow – Kuhle (entlang des Wieker Boddens).
Externe Links: Wikipedia: Rügensche Kleinbahn

Befahrung: Mai 2009

Fahrtrichtung Süd



Fahrtrichtung Nord

WIEK (Landkreis Rügen)
0,0 am Abzweig von der Strecke Wiek – Altenkirchen schräg links nach Norden und wenig links versetzt: unbefestigte Fahrspur (auf oder unmittelbar parallel zur Trasse); einen Graben überqueren
DRANSKE (Landkreis Rügen)
1,4 am Hafen KUHLE Ende des Bahntrassenwegs
  1,4 Die Trasse kreuzte östlich des Hafens die Straße und verlief über Lancken und Drankse Gut nach Drankse.

Nördlich der Verzweigung verläuft der flache Damm ...

... am Wieker Bodden entlang nach Kuhle.

Die schmalen Fahrspuren sind aufgrund hoher Kanten nicht einfach zu fahren.

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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