Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr
 
NW 3.02a Skulpturenpfad Marxloh (Duisburg: ehem. Wolfsbahntrasse)
Der kurze Bahntrassenweg auf einer alten Hüttenbahn durch den Duisburger Stadtteil Marxloh präsentiert sich als Skulpturenpfad.
Streckenlänge (einfach): ca. 1,5 km (vollständig auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche: wg.
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke:
Eröffnung des Radwegs: 1998
Route: Duisburg-Marxloh.

Befahrung: April 2006

Fahrtrichtung Süd

DUISBURG (kreisfreie Stadt)
0,0 Prinz-Eugen-Straße queren (Querungshilfe): wg.; ehem. Gleisdreieck, auf dem anderen Ast wurde eine Lok aufgestellt
0,1 Warbruckstraße / K 8 queren (Drängelgitter), später Tischgruppe und Rechtskurve; an der Kirche eine Straße queren (ein Drängelgitter)
0,8 Weseler Straße / B 8 mit Straßenbahn queren (Drängelgitter): wg. R/F; zwei kleinere Straßen queren (Drängelgitter bzw. Halbsperren), teilw. lockerer Feinschotter
1,4 vor dem Damm rechts, durch die Pfostensperre und links versetzt zum Willy-Brandt-Ring (rechter Zweirichtungs-R/F)
1,8 an der Einmündung Alsumer Straße Anschluss an den Erlebnisweg Rheinschiene
  1,8 links: Erlebnisweg Rheinschiene (Richtung: Duisburg – Düsseldorf – Leverkusen – Bonn- Bad Honnef)
  1,8 geradeaus: Erlebnisweg Rheinschiene (Richtung: Walsum)


Fahrtrichtung Nord


Lok am ehem. Gleisdreieck.

Exponat des Skulpturenpfads.

Später beschreibt der Weg eine Rechtskurve.

Nach Querung der Weseler Straße.

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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