Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr
 
NW 3.12 Hugo-Bahntrasse: Gelsenkirchen-Buer – Schalke-Nord
Streckenlänge (einfach): ca. 5 km
Oberfläche: wg.
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke:
Eröffnung des Radwegs: 17. November 2008 (Bau durch Regionalverband Ruhr; Förderung: 90 % Ökologieprogramm Emscher-Lippe, 10 % Eigenmittel RVR)
Planungen: Der Bau begann im Dezember 2005 mit der Neuerrichtung einer Brücke über den Lanferbach (Anbindung an Halde Rungenberg). Am südlichen Ende des Weges ist ein rund 1 km langer Abschnitt zwischen der Pfeilstraße und der Sutumer Brücke noch im Besitz der Bahn und konnte vorerst nicht ausgebaut werden. Wann dies erfolgen soll ist zurzeit nicht abzusehen. [November 2008]
Route: Gelsenkirchen-Buer – Beckhausen – Sutum – Schalke-Nord (Rhein-Herne-Kanal).

Beginn der Hugo-Trasse am Rand von Gelsenkirchen-Buer.

Brücke über die Schüngelbergstraße.

Südseite und ...

... Nordseite der Brücke sind mit Rad- und Bergbaumotiven gestaltet.

Querweg vor der Brücke der Autobahn 2.

Das Bahnwärterhaus Horster Straße ...

... ist liebevoll restauriert.

Weiter geht es in Richtung Flurstraße.

Straßenquerung Flurstraße.

Auf der Höhe von Beckhausen.

Querung Sutumerfeldstraße.

Hier geht's vorläufig noch über eine Umleitungsstrecke, ...

... die auf einer Karte skizziert ...

... und mit Wegweisern beschildert ist.

Bisher nicht ausgebaute Brücke ...

... auf der der Radweg später neben der Bahn verlaufen wird.

Wieder auf der Trasse.

Ende der Hugo-Trasse an der Üchtingstraße ...

... mit Anschluss an den Emscherweg.

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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