Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Rheinland-Pfalz > Eifel
 
RP 1.10 Kyllradweg (verschiedene kurze Abschnitte)
Der Kyllradweg ist kein Bahntrassenradweg im eigentlichen Sinne. Nur nördlich des Bf Jünkerath verläuft er für wenige 100 m auf einem stillgelegten Gleisabschnitt. Das eigentlich Bemerkenswerte ist, dass bei zwei Tunneln (Kyller Tunnel [8 km nördlich von Kordel] und ein Tunnel zwischen Kyllburg und St. Thomas) das ehemalige zweite Streckengleis zum Radweg umfunktioniert wurde und die Tunnel jetzt von Eisenbahn und Radfahrern durch eine massive Holzwand unterteilt gemeinsam genutzt werden.
Streckenlänge (einfach): insg. ca. 115 km
Oberfläche: asph. (N Jünkerath) / wg.
Eisenbahnstrecke: 2631 / Hürth-Kalscheuren – Erftstadt – Euskirchen – Kall – Blankenheim (Wald) – Jünkerath – Lissendorf – Gerolstein – Bitburg-Erdorf – Trier-Ehrang; 164 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
Verweis: Wegebeschreibung Kyllradweg Süd / Nord

Befahrung: September 2010

Nur sehr kurze Abschnitte des Kyllradwegs verlaufen auf ehemaligen Eisenbahntrassen. Daher soll an dieser Stelle die Wegebeschreibung nicht wiederholt werden, die unter der Rubrik "Landesweite Radfernwege in Rheinland-Pfalz" zu finden ist: Wegebeschreibung Kyllradweg Süd bzw. Nord

Die betreffenden Abschnitte liegen bei Jünkerath (nördlicher Abschnitt: km 8,9 – 9,6), der Kyller Tunnel befindet sich ca. bei km 21,5 (südlicher Abschnitt) [km-Angaben für Fahrtrichtung Süd].


nördlich des Bahnhofs Jünkerath.

Zwischen St. Thomas und Kyllburg überquert der Kyllradweg parallel zur Bahn die Kyll.

Anschließend geht es durch den Dechen-Tunnel.

Südportal des Dechen-Tunnels.

Auch der Kyller Tunnel wird gleichermaßen von Radfahrern und der Eisenbahn genutzt..

 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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